Große Scheine - Kleine Münzen

Viele Verbraucher zahlen beim Einkaufen gerne mit Bargeld
Aber es gibt Grenzen.

21.08.2017

Einkaufen gehen und dabei nicht mit Kreditkarte, sondern bar bezahlen - so mögen es viele. Doch Verbraucher können dem Kassierer nicht immer große Banknoten wie einen 500-Euro-Scheinen hinhalten. Handel, Gastronomie und Tankstellen sind berechtigt, dies auszuschließen. "Grundsätzlich gilt das Prinzip der Vertragsfreiheit", erläutert Ulrich Binnebößel vom Handelsverband Deutschland (HDE) die Rechtslage. Anbieter können also eine bestimmte Art des Bezahlens vereinbaren und eben auch ausschließen.

Achtung: Auch bei der Akzeptanz von Münzgeld beim Einkaufen kann es Grenzen geben. Niemand ist verpflichtet, mehr als 50 Münzen bei einer einzelnen Zahlung anzunehmen. Grundlage hierfür ist Artikel elf der EG-Verordnung Nr. 974/98 des Rates über die Einführung des Euro.

Kleingeld auf einen Schlag wieder loszuwerden, ist also mitunter gar nicht so einfach. Doch was ist, wenn das Sparschwein geschlachtet wurde und sich vor einem ein Berg an Euro-Münzen auftürmt? Keine Angst, Sparer bleiben nicht darauf sitzen. Sie können das Kleingeld am Schalter abgeben oder in den Münzeinzahlungsautomaten ihrer Volksbank Konstanz am Lutherplatz einwerfen. In beiden Fällen bekommen Sie als Kunde einen Einzahlungsbeleg für Ihr Girokonto. Es kann sein, dass die Gutschrift erst nach einigen Tagen erfolgt. Denn die Banken sind seit Anfang 2015 dazu verpflichtet, Münzen auf ihre Echtheit zu überprüfen.

Diese Überprüfung übernimmt unser Werttransportunternehmen. Ist mit den Münzen alles in Ordnung, wird der eingezahlte Betrag einige Tage später rückwirkend valutengerecht, also mit der Wertstellung des Einzahlungstages, auf Ihrem Girokonto gutgeschrieben.

Quelle: Auszug aus Kölnische Rundschau