Zum OnlineBanking
Eine Hand unterschreibt ein auf einem Tisch in eine Mappe liegendes Dokument

Ihre Zustimmung ist gefragt!

Worum es geht

Wir entwickeln unsere Dienstleistungen stetig weiter und passen sie regelmäßig an die sich ändernden Marktbedingungen an. Daraus ergeben sich für Sie bestimmte Änderungen, die wir Ihnen übersichtlich zusammengestellt haben. Diese Änderungen werden mit Ihrer Zustimmung am 5. Oktober 2025 wirksam.

Hintergrund der Änderungen sind neue gesetzliche Vorgaben der Europäischen Union zur Abwicklung von „Standard“-Überweisungen in Euro und Echtzeitüberweisungen in Euro innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR). Daher passen wir auch die „Bedingungen für die Datenfernübertragung (DFÜ)“ an.

Zudem passen wir weitere Dienstleistungen im Zahlungsverkehr und damit verbundene Kundenbedingungen und unser Preis- und Leistungsverzeichnis an.

Wir haben die Sicherheitsstandards und die Verwendungsmöglichkeiten für Ihre debitCard und Ihre Kreditkarte weiter erhöht. Für diesen Service sind technische und gesetzliche Anpassungen in den Vertragsunterlagen erforderlich.

Gemäß den aktuellen Datenschutzvorschriften, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), benötigen wir Ihre ausdrückliche Zustimmung zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten. Ihre Einwilligung hierzu ist freiwillig. Diese Zustimmung ermöglicht es uns, Ihre Daten in Übereinstimmung mit unseren Datenschutzrichtlinien zu verwenden, um Ihnen in Zukunft eine individuelle Beratung und unsere Angebote anbieten zu können. Wir setzen für die Zukunft auf die verantwortungsvolle Nutzung Ihrer Daten.

Deshalb benötigen wir Ihre Zustimmung

Nach geänderter Rechtsprechung und unseren angepassten AGB müssen Sie den Änderungen aktiv zustimmen, damit diese gültig werden. Bitte schauen Sie sich das Änderungsangebot vor der Zustimmung im Detail an, welches Ihnen zum Download über den QR-Code oder die Internetadresse in Ihrem Anschreiben bereitsteht.

Wir danken Ihnen im Voraus für Ihre Zustimmung und freuen uns auf eine weiterhin vertrauensvolle Zusammenarbeit.

Weitere Informationen

Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte an unser MitgliederDialogCenter unter Telefon +49 7531 2000-2829 oder an Ihren Berater. Wir nehmen uns gerne Zeit für Ihre Fragen und Wünsche.
Weiter unten finden Sie häufig gestellte Fragen und die entsprechenden Antworten.

Empfängerüberprüfung

Fragen und Antworten

Ich habe eine E-Mail erhalten - stammt diese von der Bank?

Ja, ist Ihre E-Mail-Adresse in unserem System hinterlegt haben Sie von uns eine E-Mail und kein postalisches Anschreiben erhalten. Wir werden Sie per E-Mail allerdings NIE zur Eingabe personenbezogener Daten auffordern. 

Warum wurde für die Zustimmungsaktion der Kommunikationsweg per E-Mail gewählt?

Um Sie möglichst effizient und schnell zu erreichen, wurde die E-Mail-Kommunikation für alle unsere Kundinnen und Kunden mit vorhandener Email-Adresse gewählt. Die E-Mail enthält eine persönliche Ansprache. Falls Sie den in der E-Mail hinterlegten Link nicht nutzen möchten, können Sie auch direkt im MitgliederDialogCenter unter Telefon +49 7531 2000-2829, bei Ihrem Berater oder am Service in Ihrer Filiale zustimmen. 

Ich habe die E-Mail versehentlich gelöscht. Kann sie mir nochmals zustellt werden?

Nein. Da die E-Mails maschinell mit individuellen Zustimmungslinks generiert wurden, ist ein erneutes Nachsenden der E-Mail nicht möglich. Bitte wenden Sie sich in diesem Fall an unser MitgliederDialogCenter unter Telefon +49 7531 2000-2829, an Ihren Berater oder den Service in Ihrer Filiale. 

Ich möchte nicht digital zustimmen. Gibt es ein Formular, welches ich unterzeichnen kann?

Nein. Zur zentralen Erfassung, Auswertung und Archivierung ist ausschließlich die Zustimmung über den persönlichen Link möglich. Sie können die Zustimmung auch direkt im MitgliederDialogCenter unter Telefon +49 7531 2000-2829, bei Ihrem Berater oder am Service in Ihrer Filiale vornehmen.

Bis wann muss ich zustimmen?

Bitte stimmen Sie möglichst zeitnah zu, damit wir und Sie Rechtssicherheit erlangen können und unsere Geschäftsbeziehung wie gewohnt fortführen können.

Was passiert, wenn ich nicht zustimme?

Unser Leistungsversprechen und unsere Dienstleistungen können wir dauerhaft nur dann halten, wenn wir alle Kunden auf der gleichen Vertragsgrundlage betreuen. Wir möchten Sie daher schon jetzt darauf hinweisen, dass wir uns vorbehalten, die Geschäftsbeziehung bzw. Teile davon zu kündigen, wenn wir Ihre Zustimmung nicht erhalten.

Girokarten, die mit der neuen Co-Badge-Funktion ausgestattet sind und für die bis zur Ausgabe noch keine Zustimmung vorliegt, werden gesperrt.

Ich habe weitere Fragen. An wen kann ich mich wenden?

Wir helfen Ihnen gerne weiter. Unser MitgliederDialogCenter steht Ihnen gerne unter der Telefonnummer +49 7531 2000-2829 zur Verfügung.