Sehr geehrte ImmobilieneigentümerInnen und Eigenheimbesitzer,
dieses Jahr wird erstmals eine Grundsteuererklärung (eigentlich "Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts") fällig. Möglicherweise haben Sie bereits ein Schreiben Ihres Finanzamtes mit weiteren Instruktionen erhalten. Auf der Internetseite der baden-württembergischen Finanzämter können Sie sich ebenfalls informieren.
Wir möchten Sie mit unserer innovativen Softwarelösung bei der Grundsteuererklärung und der fristgerechten Abgabe bis 31. Januar 2023 unterstützen: