Vertreterwahl 2023

Allgemeine Informationen

Wie fast alle Volksbanken und Raiffeisenbanken ist auch die Volksbank Konstanz eine eingetragene Genossenschaft. Die Basis jeder Genossenschaft sind ihre Mitglieder, die über ihr Stimmrecht das Geschehen in der Bank beeinflussen können. Die Volksbank Konstanz hat davon über 17.000. Die Mitglieder sind dabei nicht nur Kunden, sondern auch gleichzeitig Inhaber von Genossenschaftsanteilen und somit Miteigentümer der Bank. In der Satzung der Volksbank Konstanz ist die wirtschaftliche Förderung der Mitglieder fest im Zweck der Genossenschaft verankert.

Die Mitglieder wählen alle vier Jahre VertreterInnen, die die Interessen der Mitglieder als ausgewählte Repräsentanten gegenüber der Bank vertreten. Derzeit gehören 158 Personen diesem Gremium an, das jährlich auf der Vertreterversammlung sowie auf unseren VertreterForen zusammenkommt.

Die Vertreterversammlung beschließt wichtige Angelegenheiten der Volksbank, wie beispielsweise die Feststellung des Jahresabschlusses, die Verwendung des Jahresüberschusses und Änderungen der Satzung.

Das Gremium bestimmt zudem über die Entlastung des Vorstands und des Aufsichtsrats, wie man es auch von Hauptversammlungen einer Aktiengesellschaft kennt. Zusätzlich werden hier auch die Aufsichtsratsmitglieder gewählt. Die Regelungen zum Vertreteramt und zur Vertreterversammlung sind in der Satzung festgelegt.

Die Amtszeit einer Vertreterin oder eines Vertreters beträgt vier Jahre. In der anstehenden Vertreterwahl 2023 werden 177 VertreterInnen und 8 ErsatzvertreterInnen gewählt.

Die Wahl findet am 14.12.2023 in unseren Hauptstellen Konstanz, Radolfzell sowie in der Niederlassung Steißlingen statt. Weitere Informationen finden Sie in der Rubrik „Bekanntmachung zur Wahl“.